Gültigkeit & Anwendbarkeit

Der Freistellungsauftrag gilt nicht für:
Folgende Gewinne werden vom Freistellungsauftrag außgeschlossen:
– Spekulations- oder Veräußerungsgewinne: Für diese Gewinne gelten eigene Regularien.
– Tafelgeschäfte / Tafelpapiere: Werden Zinscoupons am Bankschalter eingelöst muss die Zinsabschlagsteuer von 35 Prozent abgeführt werden.
– Gemeinschafts- oder Treuhandkonten: x x x x
– Betriebliche Kapitalerträge: Sie stellen keine privaten Zinserträge dar und sind daher keine Einkünfte aus Kapitalvermögen.