Verwendung

Freistellungsauftrag Verwendung des Betrags
Der Betrag des Freistellungsauftrag kann von der steuerpflichtigen Person auf verschiedene Kreditinstitute aufgeteilt werden oder aber bei einem Kreditinstitut in voller Höhe geltend gemacht werden. WICHTIG: Es ist nicht möglich den Freistellungsauftrag in voller Höhe an mehrere Banken zu verteilen und nach der Auszahlung eine Verrechnung der tatsächlichen Beträge vorzunehmen! Der Kapitalanleger muss also bei der Verteilung seiner Freibeträge darauf achten wo er welche Freibeträge platziert. Hat der Kapitalanleger keinen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge an sein Kreditinstitut erteilt oder übersteigen die Zinserträge, etc. die gesetzliche Höchstgrenzen, dann wird vom betroffenen Kreditinstitut 30 % Zinsabschlag und 5,5 % Solidaritätszuschlag von den nicht freigestellten Erträgen an das zuständige Finanzamt abgeführt.