Tipps und Tricks

Nutzen Sie Ihren steuerlichen Freibetrag von 801 Euro jährlich voll aus!

Prüfen Sie in jedem Jahr ob Sie Ihren steuerlichen Freibetrag von 801 Euro zum Jahresende voll ausschöpfen werden, denn dieser kommt nicht wieder und sollte somit auch jährlich aufs Neue maximal genutzt werden! Foto Brille auf ZeitungIn den meisten Fällen nutzen Anleger Ihren Freibetrag nur passiv und verschwenden somit einen Teil des von ihnen erteilten Freistellungsbetrags. Die Frage, ob man als Anleger selbst aktiv werden kann und Einfluss auf die Höhe der Erträge hat, somit also den Freistellungsbetrag jährlich maximal nutzen kann, kommt dabei nur wenigen Anlegern in den Sinn. Eine beliebte Möglichkeit zur maximalen Nutzung des Freibetrags ist der Verkauf von bspw. Fondsanteilen bis zum Erreichen der Obergrenze von 801 Euro und die sofortige Reinvestition dieser Anteile.

Beispiel:
Sie besitzen Fondsanteile und haben einen Freistellungsauftrag in voller Höhe von 801 Euro an Ihre Depotbank erteilt. Erfreulicherweise steigt der Wert Ihrer Fondsanteile im weiteren Verlauf. Bei der Versteuerung Ihrer Gewinne nutzen Sie nun Ihren Freibetrag i.H.v. 450 Euro. Sie freuen sich wie die meisten Anleger über den steuerfreien Gewinn, übersehen allerdings, dass Ihnen gleichzeitig auch 351 Euro steuerfreie Gewinne ungenutzt zum Jahresende verfallen werden, da Sie diese als „Luft nach oben“ wahrnehmen.

Durch einen Verkauf von Fondsanteilen mit einem Gewinn i.H.v 351* Euro aus Ihrem Fondsdepot können Sie diesem Verfall entgegenwirken und die „Luft nach oben“ jährlich für sich nutzen! Durch den Verkauf nutzen Sie die volle Höhe der steuerfreien Gewinne Ihres Freistellungsauftrags. Die veräußerten Anteile (inklusive der freigestellten Gewinne) kaufen Sie sofort wieder ein, mit einem Depot über einen Fondsvermittler entstehen Ihnen bei Kauf und Verkauf keine weiteren Gebühren.

Was für viele Anleger exotisch klingt ist seit Einführung der Abgeltungssteuer kein Gestaltungsmissbrauch mehr, da irgendwann immer Steuer anfallen. Das volle ausschöpfen des Freistellungsauftrages ist dadurch legitim.

* Da die exakten Handelspreise Schwankungen unterliegen können wird empfohlen den Gewinnbetrag der zu verkaufenden Fondsanteile mit etwas Sicherheit zum Maximalbetrag von 801 Euro zu berchnen, da bereits ab 802 Euro Steuern anfallen.