Nichtveranlagungsbescheinigung

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?

In vielen steuerlichen Rechenbeispielen haben Sie diesen Begriff sicherlich bereits einmal entdeckt, doch was ist eigentlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder „NV-Bescheinigung“?
Die in den letzten Jahren durchgeführte Kürzung des Freistellungsbetrages (aktuell 801Euro) hat dazu geführt, dass mehr Gewinne das Freistellungsvolumen übersteigen. Somit werden auch mehr Zins- bzw. Dividendenerträge mit einem Steuerabzug von aktuell 30% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag gekürzt und ans Finanzamt überwiesen.
Menschen mit geringem Einkommen sollen vor diesem Steuerabzug geschützt werden, ihnen ist es möglich die NV-Bescheinigung zu beantragen. Die NV-Bescheinigung gilt ebenfalls für Erträge aus Wertpapieranlagen, bspw. Investmentfonds. Werden vom Kunden allerdings Veräußerungsgewinne innerhalb des ersten Jahres erzielt, sind diese trotz dessen steuerpflichtig.
Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt erstellt, damit für alle Kapitalanlagen des Kunden eines Kreditinstituts, egal ob Spareinlagen oder Wertpapiere, bei Fälligkeit von Zinsen und Dividenden kein Steuerabzug erfolgt. Die Summe der Kapitalanlagen ist hierbei unerheblich. Ein Freistellungsauftrag muss somit nicht gestellt werden. Trotz NV-Bescheinigung besteht seit 2012 Mitteilungspflicht für Kreditinstitute an das Finanzamt. Erträge, die aufgrund der NV-Bescheinigung ohne Abgeltungsteuer ausbezahlt wurden, werden vom Kreditinstitut ebenfalls an das Finanzamt übermittelt. Finanzämter prüfen somit nachträglich, ob die Daten der Beantragung übereinstimmen.

Wer erhält eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine NV-Bescheinigung wird nur an Menschen vergeben, welche nicht mehr oder noch nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden und geltende Einkommensgrenzen unterschreiten. Zu diesem Personenkreis gehören meist Rentner und minderjährige Kinder, oft auch gering verdienende Arbeitnehmer. Die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich hoch und können beim zuständigen Finanzamt in Erfahrung gebracht werden.

Wie erhält man eine NV-Bescheinigung?
Die Beantragung einer NV-Bescheinigung muss beim Finanzamt erfolgen. Die regelmäßigen Einkünfte + die zu erwartenden Erträge müssen aufgegliedert nach Zins- und Dividendenerträgen aufgeführt werden.
Werden die Einkommensgrenzen nicht überschritten, erfolgt die Ausstellung der NV-Bescheinigung. Die Bescheinigung ist auf maximal drei Jahren befristet. Eine erneute NV-Bescheinigung kann nach Ablauf dieser drei Jahre erneut beim Finanzamt gestellt werden.

Was sollte man bei der Beantragung der NV-Bescheinigung beachten?
Als Inhaber einer NV-Bescheinigung muss diese bei jedem Kreditinstitut, bei dem Kapitalanlagen vorhanden sind, ein separates Formular der NV-Bescheinigung im Original vorgelegt werden.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist vor allem dann notwendig, wenn die Höhe der Erträge das Freistellungsvolumen überschreitet. Insbesondere Rentner, die oft hohe Beträge angespart haben, erzielen häufig Einkünfte, die den aktuellen Freistellungsauftrag von 1.000 Euro pro Person überschreiten.