Höchstbetrag

Wie hoch ist denn nun mein Freibetrag?

Die Höhe des Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist vom Gesetzgeber festgelegt und wurde zuletzt zum 01.01.2007 angepasst. Ab 2007 räumt der Gesetzgeber jedem Kapitalanleger einen Zinsfreibetrag von 750 Euro ein. Eheleuten steht das Doppelte zu. Der Freibetrag erhöht sich zudem um die Werbungskostenpauschale. Diese lautet 51 Euro für Alleinstehende und 102 Euro für verheiratete Personen. Für Alleinstehende lautet der Höchstbetrag des Freistellungsauftrag somit 801 Euro (vor 2007 – 1.421 Euro). Für Verheiratete ergibt sich ein Höchstbetrag des Freistellungsauftrag von 1.602 Euro (vor 2007 – 2.842 Euro). Bis zu dieser Summe bleiben Kapitaleinkünfte steuerfrei.

Seit 1.1.2023 gilt ein Freibetrag von 1.000€ für Alleinstehende & 2.000€ für verheiratete Personen.